1. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Folgende Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers sind Voraussetzung für die Erbringung der oben genannten Leistungen:
Mitwirkung des Auftraggebers bei der termingerechten Erstellung der fachlichen Vorgaben - Mitwirkung des Auftraggebers bei der Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen,
z. B. der Abnahme von Projektergebnissen - Benennung eines Ansprechpartners
- Rechtzeitige Vorlage aller notwendigen Unterlagen und Informierung über alle Vorgänge und Umstände.
Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
2. Projektressourcen und Projektstandort
Die Erbringung der oben beschriebenen Leistungen im Rahmen der Projektumsetzung wird vom Auftragnehmer koordiniert. Die Umsetzung kann dabei in Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern erfolgen. Jeder hinzugezogene Dienstleister arbeitet auf Weisung des Auftragnehmers und setzt einzelne Maßnahmen im Dialog um. Die entstehenden Kosten können gesondert abgerechnet und dem Auftraggeber direkt von den externen Dienstleistern in Rechnung gestellt werden. Der Auftragnehmer bestimmt Arbeitsort und Arbeitszeit eigenverantwortlich. Ein Personentag besteht dabei aus acht Arbeitsstunden.
3. Auslagenvergütung / Reisekosten
Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer und den entsprechenden Dienstleistern folgende Auslagen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit anfallen:
- Alle angefallenen Reisekosten inkl. Übernachtungskosten.
- Die CO2-Emission Kompensation der jeweils angefallenen Flüge.
- Für die entstandene Reisezeit wird 50 Prozent des Tagessatzes berechnet. Bei unterschiedlichen
Tagessätzen wird der günstige Tagessatz verwendet. - Künstlersozialabgabe, Gebühren der Gema oder andere Verwertungsgesellschaften, Zölle und sonstige.
Auch nachträglich entstehende Abgaben/Ausgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
4. Preisänderungen
Preisänderungen, auf die wir keinen Einfluss haben, bleiben nach Angebotsannahme vorbehalten.
5. Projektstart
Wenn die unten genannte Annahmefrist eingehalten wird, erfolgt ein umgehender Projektstart.
6. Kündigung
Die Kündigung des Vertrags richtet sich nach § 649 BGB bzw. § 643 BGB.
Im Falle einer Kündigung werden die bereits erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten vom Auftragnehmer abgerechnet und vom Auftraggeber beglichen. Die weitere, vom Auftragnehmer zu verlangende Vergütung richtet sich nach § 649 BGB.
7. Vertretungsregelung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, in Absprache, Dritte mit der Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Vertrag zu beauftragen.
8. Vertraulichkeitshinweis
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass über den Inhalt des Projektes und alle damit im Zusammenhang stehenden Informationen, Unterlagen und Daten, die nicht öffentlich bekannt sind, Stillschweigen bewahrt wird.
9. Gültigkeit
Der Auftragnehmer bindet sich – beginnend mit dem Tag der Unterzeichnung – 14 Tage an dieses Angebot. Sofern der Auftraggeber das Angebot nicht innerhalb der vorgenannten Frist schriftlich (auch per E-Mail) annimmt, gilt es als abgelehnt.
10. Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Die Rechnungen des Auftragsnehmers sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an allen Leistungen und Rechten, insbesondere urheberrechtlichen Nutzungsrechten, sowie das Eigentum an überlassenen Dateien, Unterlagen und Gegenständen, vor.